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NIS-2-Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Veröffentlichung der NIS 2 Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie stellt einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union dar.
Einführung in die NIS 2 Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie, eine wichtige Maßnahme für die Cybersicherheit in der EU, wurde am 27. Dezember 2022 offiziell im Amtsblatt L333 der EU veröffentlicht. Dies markiert einen wesentlichen Moment in der Bemühung, die digitale Infrastruktur der EU zu schützen und zu stärken.
Implementierung der NIS 2 Richtlinie
Nach einer Übergangszeit von 20 Tagen nach Veröffentlichung tritt die NIS-2-Richtlinie in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben EU-Mitgliedstaaten eine Frist von 21 Monaten, um die Anforderungen und Maßnahmen dieser Richtlinie in ihr nationales Recht zu integrieren. Dies zeigt das Engagement der EU, Cybersicherheit als eine Priorität zu behandeln und sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten entsprechende Schritte unternehmen, um sich gegen digitale Bedrohungen zu schützen.
Die Bedeutung der NIS 2 Richtlinie
Die NIS-2-Richtlinie ist nicht nur eine Erneuerung und Aktualisierung der bisherigen NIS-Richtlinie, sondern auch ein Zeichen für das kontinuierliche Bemühen der Europäischen Union, ihre Cybersicherheitsstandards zu erhöhen und den ständig wachsenden und sich verändernden Cyberbedrohungen entgegenzuwirken.